Bedarf ein Versicherter wegen der Invalidität für die alltäglichen Verrichtungen dauernd der Hilfe Dritter oder der persönlichen Überwachung, erhält er zusätzlich zur Invalidenrente eine nach dem Grad der Hilflosigkeit bemessene Hilflosenentschädigung.
Ergänzung: Wegleitung der Suva durch die Unfallversicherung