back to home Eidgenössische
Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
back to home
DE FR IT
DE FR IT

Einsprache- und Beschwerdeverfahren

Adresse:

Einsprachen gegen Verfügungen des Durchführungsorganes sind beim verfügenden Durchführungsorgan zu erheben.

Siehe Adressen "Durchführungsorgane der Arbeitssicherheit"

Adresse:

Beschwerden gegen Einspracheentscheide der Durchführungsorgane beurteilt das Bundesverwaltungsgericht.

Bundesverwaltungsgericht
Postfach
9023 St.Gallen

Homepage

Zurück zum Anfang