Anhang 2 Wesentliche Aufgaben der Spezialisten der Arbeitssicherheit (EKAS-RL 6508 ASA-Beizug)
Die nachstehende Tabelle enthält Hinweise, in welchen Fällen der Arbeitgeber eine bestimmte Kategorie von Spezialisten der Arbeitssicherheit (Arbeitsärzte, Arbeitshygieniker, Sicherheitsingenieure und -fachleute) beiziehen kann. |
Sicherheits-fachleute
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Sicherheits-ingenieure
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Arbeits-hygieniker
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Arbeits
-ärzte |
Erkennung der Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit vor Ort |
X
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X
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X
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X
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Erarbeitung von Vorschlägen zur Verhütung von Unfällen, Berufskrankheiten und zur Sanierung von Gefahrenstellen |
X
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X
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X
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X
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Beratung der Arbeitgeber (Geschäftsleitung und Linienvorgesetzte) und der Arbeitnehmenden bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz |
X
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X
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X
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X
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Entscheidungsgrundlagen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für die Direktion erstellen |
X
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X
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X
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X
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Erarbeitung von Risikobeurteilungen in Zusammenarbeit mit den anderen Spezialisten der Arbeitsicherheit, inkl. Festlegen der entsprechenden Massnahmen |
MA
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X
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X
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X
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Erarbeitung einer Gefährdungsermittlung im Betrieb |
X
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X
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. |
MA
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Organisation der Ersten Hilfe, medizinischen Notversorgung, Rettung und Brandbekämpfung |
X
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X
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. |
X
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Aus- und Weiterbildung der Belegschaft aller Stufen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz |
X
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X
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. |
MA
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Audit des Sicherheitssystems in den Betrieben durchführen |
X
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X
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. | . |
Führen einer Dokumentation zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz |
X
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X
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. | .. |
Analyse der Unfälle, Beinahe-Unfälle und Sachschäden auf ihre Ursachen |
X
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X
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. |
MA
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Verfassen von periodischen Berichten über das Unfallgeschehen im Betrieb und Erstellung von Statistiken |
X
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X
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. |
MA
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Beurteilung der Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit vor Ort | . |
X
|
X
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X
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Ausarbeiten von betrieblichen und überbetrieblichen Sicherheitssystemen |
MA
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X
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. | . |
Erkennung und Beurteilung gesundheitsgefährdender physikalischer, chemischer und biologischer Einwirkungen am Arbeitsplatz | . | . |
X
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MA
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Beurteilung von Aspekten des Gesundheitsschutzes nach ArG aus arbeitshygienischer oder arbeitsmedizinischer Sicht | . | . |
X
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X
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Untersuchung von Arbeitsplatzsituationen im Hinblick auf die Prävention von Berufskrankheiten | . | . |
X
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X
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Erarbeitung von Vorschlägen zum Ersatz von gesundheitsgefährdenden Stoffen und Arbeitsverfahren | . | . |
X
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X
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Beratung bei der Planung und Verbesserung von Arbeitsplätzen aus arbeitshygienischer und arbeitsmedizinischer Sicht | . | . |
X
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X
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Messtechnische Überwachung gesundheitsgefährdender Einwirkungen | . | . |
X
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. |
Ausbildung der Sicherheitsbeauftragten der Branche / Betriebsgruppe und der Linienverantwortlichen in den Betrieben in Belangen der Arbeitshygiene oder der Arbeitsmedizin | . | . |
X
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X
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Arbeitsmedizinische Überwachung von Arbeitsplätzen mit Biomonitoring | . | . | . |
X
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Eintritt- und Kontrolluntersuchungen zur Beurteilung der Tauglichkeit der Arbeitnehmenden für die vorgesehene oder aktuelle Tätigkeit | . | . | . |
X
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Beratung bei der medizinischen und beruflichen Rehabilitation und Reintegration von Arbeitnehmenden | . | . | . |
X
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Erstbehandlung bei Notfällen sowie Behandlung betriebsspezifischer Schädigungen zusammen mit den behandelnden Ärzten | . | . | . |
X
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Arbeitsmedizinische Dokumentation (Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen) z. B. gemäss SAMV | . | . | . |
X
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MA = Mitarbeit