back to home Eidgenössische
Koordinationskommission
für Arbeitssicherheit EKAS
back to home
DE FR IT
DE FR IT

Anhang 2 Wesentliche Aufgaben der Spezialisten der Arbeitssicherheit (EKAS-RL 6508 ASA-Beizug)

 

Die nachstehende Tabelle enthält Hinweise, in welchen Fällen der Arbeitgeber eine bestimmte Kategorie von Spezialisten der Arbeitssicherheit (Arbeitsärzte, Arbeitshygieniker, Sicherheitsingenieure und -fachleute) beiziehen kann.
Sicherheits-fachleute
Sicherheits-ingenieure
Arbeits-hygieniker
Arbeits
-ärzte
Erkennung der Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit vor Ort
X
X
X
X
Erarbeitung von Vorschlägen zur Verhütung von Unfällen, Berufskrankheiten und zur Sanierung von Gefahrenstellen
X
X
X
X
Beratung der Arbeitgeber (Geschäftsleitung und Linienvorgesetzte) und der Arbeitnehmenden bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
X
X
X
X
Entscheidungsgrundlagen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für die Direktion erstellen
X
X
X
X
Erarbeitung von Risikobeurteilungen in Zusammenarbeit mit den anderen Spezialisten der Arbeitsicherheit, inkl. Festlegen der entsprechenden Massnahmen
MA
X
X
X
Erarbeitung einer Gefährdungsermittlung im Betrieb
X
X
.
MA
Organisation der Ersten Hilfe, medizinischen Notversorgung, Rettung und Brandbekämpfung
X
X
.
X
Aus- und Weiterbildung der Belegschaft aller Stufen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
X
X
.
MA
Audit des Sicherheitssystems in den Betrieben durchführen
X
X
. .
Führen einer Dokumentation zu Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
X
X
. ..
Analyse der Unfälle, Beinahe-Unfälle und Sachschäden auf ihre Ursachen
X
X
.
MA
Verfassen von periodischen Berichten über das Unfallgeschehen im Betrieb und Erstellung von Statistiken
X
X
.
MA
Beurteilung der Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit vor Ort .
X
X
X
Ausarbeiten von betrieblichen und überbetrieblichen Sicherheitssystemen
MA
X
. .
Erkennung und Beurteilung gesundheitsgefährdender physikalischer, chemischer und biologischer Einwirkungen am Arbeitsplatz . .
X
MA
Beurteilung von Aspekten des Gesundheitsschutzes nach ArG aus arbeitshygienischer oder arbeitsmedizinischer Sicht . .
X
X
Untersuchung von Arbeitsplatzsituationen im Hinblick auf die Prävention von Berufskrankheiten . .
X
X
Erarbeitung von Vorschlägen zum Ersatz von gesundheitsgefährdenden Stoffen und Arbeitsverfahren . .
X
X
Beratung bei der Planung und Verbesserung von Arbeitsplätzen aus arbeitshygienischer und arbeitsmedizinischer Sicht . .
X
X
Messtechnische Überwachung gesundheitsgefährdender Einwirkungen . .
X
.
Ausbildung der Sicherheitsbeauftragten der Branche / Betriebsgruppe und der Linienverantwortlichen in den Betrieben in Belangen der Arbeitshygiene oder der Arbeitsmedizin . .
X
X
Arbeitsmedizinische Überwachung von Arbeitsplätzen mit Biomonitoring . . .
X
Eintritt- und Kontrolluntersuchungen zur Beurteilung der Tauglichkeit der Arbeitnehmenden für die vorgesehene oder aktuelle Tätigkeit . . .
X
Beratung bei der medizinischen und beruflichen Rehabilitation und Reintegration von Arbeitnehmenden . . .
X
Erstbehandlung bei Notfällen sowie Behandlung betriebsspezifischer Schädigungen zusammen mit den behandelnden Ärzten . . .
X
Arbeitsmedizinische Dokumentation (Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen) z. B. gemäss SAMV . . .
X


MA = Mitarbeit

Zurück zum Anfang