Vorbemerkungen zu Anhang 1
Massgebend für die Beizugspflicht ist die untenstehende Liste der besonderen Gefährdungen.
Betriebe mit einem Nettoprämiensatz der Berufsunfallversicherung von 0.5 % und mehr der Lohnsumme haben in der Regel besondere Gefährdungen.
Die EKAS überprüft diese Liste regelmässig und passt sie entsprechend neuer Erkenntnisse an.
Die Liste ist auf der Website der EKAS (www.ekas.ch) publiziert. Änderungen werden entsprechend kommuniziert.