Brand- und Explosionsgefährdungen (EKAS-RL 6508 ASA-Beizug)
Brennbare Flüssigkeiten, Gase, Stäube
- Leichtbrennbare Flüssigkeiten mit Flammpunkt < 30°c="">EKAS-Richtlinie 1825), wenn im täglichen Durchschnitt dauernd rund 100 Liter im Unternehmen zum Gebrauch vorhanden sind
- Gase, Dämpfe, Nebel und brennbare Feinstäube, die mit Luft ein zündfähiges Gemisch ergeben
Explosivstoffe, Pyrotechnik